Sifa - AB|Behnke

Sifa

Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Ob im Gesundheitswesen, im Büro, in der Produktion oder im Einzelhandel, 

alle Unternehmer sind gemäß §5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet 
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Insbesondere Klein- und Mittelunternehmen können keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im eigenen Betrieb stellen oder die intern bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist überlastet und benötigt zusätzliche Unterstützung.

Wir unterstützen Sie, individuell angepasst an Ihre Bedürfnisse und im gesetzlich vorgegebenen Rahmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit.
 

Gesundheitswesen

- Praxen für Physiotherapie
- Arztpraxen
- Pflegeeinrichtungen

Büroarbeit

- Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, z.B.
  - Aufstellung des Bildschirms
  - gesunde Bürostühle
  - Größe des Arbeitstisches
  - richtige Einstellung Sitzhöhe
- Gefährdungsbeurteilungen für das Büro

 Windenergie

- Gefährdungsbeurteilung für die
   Errichtungsphase
- Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb der 
   Anlage (BetrSichV)

 Photovoltaik Freilächen

- Gefährdungsbeurteilung für die
   Errichtungsphase
- Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb der 
   Anlage (BetrSichV)

 ... und was noch

- Produktionsstätten
- Labore
- Einzelhandel
- Lagerstätten
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